Die «Künstlerischen Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen» sind mit Beschluss der Deutschen Unesco-Kommission im März 2018 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Die Aufnahme folgte auf eine Bewerbung, die das Museum für Druckkunst Leipzig und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) gemeinsam initiierten. Das Expertenkomitee für das Immaterielle Kulturerbe der deutschen Unesco-Kommission würdigte die Initiative zu den «Künstlerischen Drucktechniken». Die lebendigen Erhaltungsmassnahmen und die Angebote der Weitergabe an Kinder und Jugendliche überzeugten. Ebenso positiv hervorgehoben wurden die engagierte Trägerschaft sowie deren internationale Vernetzung.
Die sächsische Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange zeigte sich erfreut über die Aufnahme: In einer Zeit, in der sich durch den digitalen Wandel Mediennutzungsgewohnheiten und traditionelle Handwerkstechniken veränderten oder ganz verschwänden, komme der Pflege des immateriellen Kulturerbes eine besondere Bedeutung zu.
Gedruckte Text- und Bildmedien sind seit mehr als 500 Jahren Teil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. Seit 1500 waren der Kupfertiefdruck und der Hochdruck und ab 1800 der Stein- und Lichtdruck sowie der Durchdruck die wesentlichen Techniken für die Herstellung von Printmedien. Mitte des 19. Jahrhunderts folgte unter Beibehaltung der Grundprinzipien der Übergang von der Handwerkstechnik zum industriellen Druck. Der handwerkliche Bereich wurde im künstlerischen Umfeld weitergepflegt. Beispiele hierfür sind die Künstlergruppe «Die Brücke» oder die Collagenkunst der Künstlerbewegung Dada.
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird die Nutzung traditionell-manueller Drucktechniken nur noch von Künstlern und Künstlerinnen in künstlerischen Druckwerkstätten und Museen sowie in Bildungseinrichtungen (Schulen, Kunst-, Gestaltungs- und Medienhochschulen, Volkshochschulen) weitergeführt.
Mit Beschluss der 32. Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) im Oktober 2003 hat sich Deutschland seit 2013 verpflichtet, ein nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu erstellen. Im Bewerbungsverfahren 2017/2018 wurden die «Künstlerischen Drucktechniken» als eine von sieben Neuaufnahmen für das Verzeichnis festgelegt. (jm)